Bei der LLC (GmbH) und der US-Corporation ( Aktiengesellschaft ) haften Sie oder die Aktionäre nicht !!!! mit dem Privatvermögen. Auch ist in den USA / Florida das Privatvermögen geschützt. Vorausgesetzt es werden Geschäfte im Rahmen der gewerblich erlaubten Tätigkeiten durchgeführt.
Den gleichen Schutz haben Sie auch im Rahmen des Corporation - Sharings.
Bitte vereinbaren Sie hierzu einen persönlichen Termin mit Frank R. Bibow, um zu klären ob eine derartige Form für Ihre unternehmerischen
Tätigkeiten in Frage kommt.
Konstellationen aus US-Firma in Verbindung mit einer deutschen oder niederländischen Firma ist auch sehr gut für kleine und auch mittlere Firmen möglich.
Vorteile sind eine schnelle Gründung und unbürokratische Führung auch von Deutschland aus. Sie müssen nicht in die USA reisen. Sie können steuerliche Vorteile genießen.
Mobil - Tel. 0049 - 172 - 4206226
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